/ Ausnahmsbestimmungen zugunsten von Militärpersonen eines verbündeten kriegführenden Staates. 1.12.1914
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Aufsatz
Ausnahmsbestimmungen zugunsten von Militärpersonen eines verbündeten kriegführenden Staates.Ausnahmsbestimmungen zugunsten von Militärpersonen eines verbündeten kriegführenden Staates.