Weltkrieg : Zeitungsausschnittsammlung vom Weltkrieg 1914 - 1918 : Militärische Maßnahmen ; Bd.3 = 1915: 9.3. - 10.6.
- Aufruf!
- Die Ausmusterungsfeier in Wien.
- Einrechnung militärischer Dienstleistungen.
- Meldung der Landsturmpflichtigen in Wien.
- Einberufung Superarbitrierter.
- Rituelle Osterkost für israelitische Mannschaft.
- Das Eiserne Kreuz.
- Gagenerhöhung für Offiziere.
- Ernennung zu Landsturmingenieuren.
- Die Ablieferung von Metallen und Legierungen.
- Freiwilliger Eintritt in die Landwehr.
- Gegen das Uniformtragen der Kinder
- Der Militärdienst der Ingenieure.
- Gegen die Außerkraftsetzung der gesetzlichen Vergütung für Kriegsdienstleistungen.
- Verpflichtung zur Beistellung von Pferden und Fahrzeugen.
- Enthebung landwirtschaftlicher Beamter vom Militärdienste.
- Warnung vor dem Betreten militärisch abgesperrter Räume.
- Die Musterung.
- Enthebung von Gemeindefunktionären.
- Die Gesuche um Enthebung der Gemeindefunktionäre von der Kriegsleistung.
- Landsturmdienstleistung der bei der Musterung geeignet Befundenen in den Jahren 1892 bis 1894 Geborenen. Rechtlicher Charakter dieser Dienstleistung.
- Auswanderung Landsturmpflichtiger während des Kriegszustandes.
- Das Einjährig-Freiwilligen-Recht Landsturmpflichtiger.
- Ausbildung und Beförderung der Einjährig-Freiwilligen und der Landsturmpflichtigen mit Freiwilligen-Abzeichen.
- Ausbildung und Beförderung der Einjährig-Freiwilligen und der Landsturmpflichtigen mit Freiwilligen-Abzeichen.
- Die Musterung der Landsturmpflichtigen.
- Ein Kriegsfilmarchiv.
- Gedenkblatt für Angehörige gefallener preußischer Krieger.
- Ein Erlaß des Landesverteidigungsministers über die Landsturmleistung.
- Vorführung von Kriegfilms im Kriegsarchiv.
- Die Dienstbezüge der eingerückten Lehrer und die Versorgungsgenüsse ihrer Hinterbliebenen in Niederösterreich.
- Die Einjährig-Freiwilligenabzeichen.
- Die Einjährig-Freiwilligen-Abzeichen.
- Die Präsentierung der Neunzehnjährigen.
- Einrücken der Neunzehnjährigen.
- Auswanderung Landsturmpflichtiger während des Kriegszustandes.
- Beurlaubung von Militärpersonen zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
- Die militärischen Urlaube zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
- Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes für Lehrer.
- Beförderung der Einjährigen-Mediziner.
- Prüfungsurlaube für Einjährig-Freiwillige-Mediziner.
- Ausdehnung der Landsturmpflicht.
- Einstellung von Ungarn in österreichische Regimenter.
- Die Einberufung der 20- bis 35jährigen im Deutschen Reiche.
- Auswanderung Landsturmpflichtiger während des Kriegszustandes.
- Schießkurs für die Landsturmpflichtigen der älteren Jahrgänge.
- Geistliche Jurisdiktion über Landwehr-, Landsturm- und Gendarmeriepersonen.
- Die Ausdehnung der Landsturmpflicht.
- Antwort des Armeeoberkommandanten auf die Depesche des Magnatenhauses.
- Ernennung zu Fähnrichen in der Reserve und zu Kadetten in der Reserve
- Adjustierungsänderungen.
- Einberufung bayrischer Wehrpflichtiger in Oesterreich-Ungarn nach Bayern.
- Rehabilitierung ehemaliger Offiziere
- Der Besuch von Militärpersonen in Bosnien, Herzegowina und Dalmatien ist untersagt.
- Einberufung des sächsischen Landsturmes.
- Bescheinigungen für Wehrpflichtige in auswärtigen Staaten.
- Belehrung der Mannschaft über die Schädlichkeit und Folgen übermäßigen Alkoholgenusses.
- Anbau-Urlaube für landsturmpflichtige Arbeiter.
- Ausbildung der Mannschaften in der Verbandlehre.
- Einreihung der Superarbitrierten in Rekonvaleszentenabteilungen.
- Einrücken der assentierten Landsturmpflichtigen.
- Schaffung der Landsturmingenieurleutnantscharge.
- Erklärungen des Ministers des Innern und des Landesverteidigungsministers.
- Einrücken der assentierten Landsturmpflichtigen.
- Ein Erinnerungsblatt mit der Unterschrift des Kaisers für dekorierte Offiziere.
- Neuerliche Musterung
- Die Einrückungskundmachung.
- Die Ausdehnung der Landsturmpflicht.
- Das Erinnerungsblatt des Kaisers.
- Die Ernennung zu Landsturmingenieuren.
- Die Nachmusterung der Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebotes.
- Die Nachmusterung der Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebotes.
- Die neue Musterung.
- Der Oesterreichische Flottenverein.
- Die Nachmusterung in Wien.
- Gebührenfreie Beförderung der Landsturmpflichtigen zur Musterung und Einrückung.
- Musterung.
- Aufstellung von Rekonvaleszentenabteilungen.
- Aufstellung von Rekonvaleszentenabteilungen.
- Landsturmpflichtige Körperschaften.
- Die neuerliche Musterung der Landsturm-jahrgänge 1878 bis 1890 und 1892 bis 1894.
- Rangbemessung bei Wiederverleihung der Offizierscharge.
- Uebersetzung von Landsturmoffizieren in die Reserve des Heeres.
- Uebersetzung von Landsturmoffizieren in die Reserve des Heeres.
- Rangbemessung bei Wiederverleihung der Offizierscharge.
- Belobung der Eisenbahntruppen.
- Verzeichnis der Beschaffungsstellen.
- Die Präsentierung der geeignet befundenen Landwehrmänner.
- Belobung der gesamten Artillerie durch den Armeeoberkommandanten.
- Superarbitrierung und Versorgung von Landwehr- und Landsturmmannschaft.
- Die Wehrpflicht in der Türkei.
- Einberufungskundmachung.
- Einrückung der Gemusterten.
- Beförderung von Militärbeamten.
- Meldung der gedienten rückbeurlaubten Landsturmpflichtigen.
- Aenderung des Kriegsleistungsgesetzes bezüglich der Bestimmungen über die Naturalverpflegung.
- Weiterverwendung von kriegsinvaliden Unteroffizieren im Aktivstande.
- Die Vergütung für die Naturalverpflegung.
- Rehabilitierung ehemaliger Offiziere während der Mobilität.
- Die Aufnahme der Freiwilligen in die Truppenkörper.
- Der Einrückungstag für die Jahrgänge 1879 bis 1873.
- Die Nachmusterungen der Geburts-jahrgänge 1878 bis 1890 und 1892 bis 1894.
- Meldung
- Arbeitszwang und Militärkommando.
- Die Ernennung zu Landsturmingenieuren.
- Die öffentliche Verwaltung des Gebietes von Festungen.
- Besitz von Waffen, Munitionsgegenständen und Sprengstoffen.
- Eine Abordnung beim Kriegsminister.
- Die Musterungen in Wien.
- Belassung kriegsinvalider, freiwillig weiterdienender Unteroffiziere im Aktivdienste.
- Vorschriftswidrige Kriegsauszeichnungen.
- Verwaltungs-Befugnisse des Höchstkommandierenden gegen Italien.
- Aufbietung der ungarischen Landsturmpflichtigen im Alter von 18 und 43 bis 50 Jahren.
- Armeebefehl des Erzherzogs Friedrich
- Ernennung von aktiven Unteroffizieren zu Leutnantrechnungsführern in der Reserve.
- Die Ergänzungsprüfungen für den Einjährig-Freiwilligen-Dienst.
- Sofortige Musterung und Einrückung der jüngsten und der ältesten Landsturmjahrgänge in Kärnten und Tirol.
- Anmeldung und Musterung der Achtzehnjährigen.
- Beschränkung der Reisen in Tirol.
- Die Musterung der Achtzehnjährigen.
- Schießausbildung der Gemusterten und Wehrpflichtigen.
- Musterung der Achtzehnjährigen.
- Belobung der Eisenbahntruppe.
- Neue Abzeichen für die Personen des Maschinengewehrdienstes.
- Verehelichung von zur Kriegsdienstleistung eingerückten Angehörigen der Reserve, der Ersatzreserve und des Landsturmes.
- Musterung.
- Einberufungskundmachung.
- Das Festungsgebiet Trient.
- Schlechte Behandlung von Soldaten durch Vorgesetzte wäre ein Verbrechen gegen die Allgemeinheit und gegen das Vaterland.
- Ein Versehen.
- Das Standrecht über Zivilpersonen.
- Verehelichung von zur Kriegsdienstleistung Eingerückten.
- Einberufung der Landsturmpflichtigen.
- Wer kommt zur zweiten Musterung?
- Das Standrecht über Zivilpersonen.
- Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen Mediziner und Pharmazeuten.
- Aufruf zum Eintritt in das Wiener Bürger-Scharfschützenkorps.
- Die Einjährig-Freiwilligen-Begünstigung für Inhaber protokollierter Firmen.
- Die Superarbitrierten und die neuerliche Musterung.
- Aufruf des Oesterreichischen Flottenvereines.
- ,,Vorsicht in Gesprächen!"
- Vorsicht in öffentlichen Gesprächen.
- Einschränkung der Verbreitung von Landkarten, Reiseführern und Ortsbeschreibungen.
- Die Aufnahme der 18jährigen Einjährig-Freiwilligen.
- Das Einjährig-Freiwilligenrecht für Personen in leitender Stellung.
- Aufnahme von Einjährig-Freiwilligen des Geburtsjahrganges 1897.
- Die Musterung der Achtzehnjährigen und der nachmusterungspflichtigen Landsturmpflichtigen.
- Aufrufung der Siebzehn- bis Neunzehnjährigen in Deutschland.
- Die Musterung der Achtzehnjährigen.
- Die Einberufung von Landsturmpflichtigen.
- Aufnahme von Einjährig-Freiwilligen und Einjährig-Freiwilligen-Aspiranten des Geburtsjahrganges 1897.
- Die Aktion auf Zuerkennung des Einjährig-Freiwilligen-Rechtes an Personen in leitender und verantwortlicher Stellung.
- Kundmachung.
- Kriegstrauungen, Ehefähigkeitszeugnisse durch österr-ungar. Konsularämter auszustellen.
- Einberufungskundmachung.
- Einberufungskundmachung.
- Einberufungskundmachung.