65 Titel in November 1848
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65 Titel
Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, u. z.: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Schotten-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrtWien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Der Gemeinderath der Residenzstadt Wien beeilt sich im Auftrage des löbl. k. k. Militär-Ober-Commando's Folgendes zur öffentlichen Kenntniß und genauer Beachtung zu bringen, und zwar: Um die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, und dennoch auch den Verkehr möglichst zu erleichtern, werden von Heute Früh 10 Uhr an, das Burg-, Kärnthner-, Rotenthurm- und Schotten-Thor, dann die St. Marxer-, Matzleinsdorfer-, Mariahilfer-, Lerchenfelder-, Nußdorfer- und Tabor-Linie eröffnet, die übrigen Thore und Linien aber für den öffentlichen Verkehr gesperrt ... ; Wien den 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Gedruckt bei Carl Ueberreuter, Alservorstadt Nr. 146, 1848Kundmachung [Wien, 3. November 1848]
Im Laufe der letzten Ereignisse sollen beträchtliche Pulvervorräthe theils in die Stadt gebracht, theils daselbst auch erzeugt worden seyn, ohne die Ueberzeugung hegen zu können, daß dieselben auch verbraucht oder abgegeben worden wären ... ; Wien am 3. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 4. November 1848]
Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß ... die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als des gewesenen königl. ungarischen Unterstaats-Secretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Commandanten Messenhauser, des bei diesem Commando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte ... ; Wien am 4. November 1848Wien. Gemeinderath ; Pulsky, Ferenc Aurél [Behandelte Person] ; Bem, Józef [Behandelte Person] ; Messenhauser, Wenzel [Behandelte Person] ; Fenner von Fenneberg, Ferdinand Daniel [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 4. November 1848]
Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 5. Nov. 1848]
Nachdem zwischen der innern Stadt und den Vorstädten der freie Verkehr vom 5 Uhr Früh bis 7 Uhr Abend bereits wieder gestattet ist, so können nun auch sämmtliche Bauarbeiten inner den Linien Wiens ungehindert fortgesetzt werden ; Wien den 5. Nov. 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 5. November 1848]
Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom 1. d. Mts., haben die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer, die Residenz sogleich zu verlassen. Die Herren Hauseigenthümer und Hausadministratoren werden in Folge ... aufgefordert, die obgenannten Personen zur sogleichen Abreise oder zur Vorweisung der Aufenthaltskarten anzuweisen ... binnen drei Tagen der Stadthauptmannschaft mittelst eines Verzeichnisses ... vor das k. k. Militär-Gericht anzuzeigen ; Wien den 5. November 1848Wien. Stadthauptmannschaft[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 5. November 1848]
Ueber Einschreiten der privilegirten Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes hat das k. k. Ministerium der Justiz, in Berücksichtigung der noch fortdauernden Beschränkung des Verkehres zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 9. November 1848, zur Annahme hätten präsentirt werden sollen oder noch zu präsentiren wären, auch noch am 10. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden können ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 6. November 1848]
Die bedrängten Umstände, die jeden Wehrpflichtigen zwangen, die Waffen zu ergreifen, und sich dadurch dem Betriebe seines Gewerbes zu entziehen, haben aufgehört ... so macht der Gemeinderath bekannt, daß seit 2. November sämmtliche Auszahlungen von Löhnungsbeiträgen, so wie die Verabreichung von Brot und Wein gänzlich eingestellt worden sind. Die Unbemittelten ... werden angewiesen , sich ... bei der hiezu beauftragten Commission um Arbeit zu melden ... Unterstützung anzusuchen ; Wien am 6. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 6. November 1848]
Seine Majestät der Kaiser haben Sich mit allerhöchstem Handschreiben vom 3. dieses [!] veranlaßt befunden, bei dem für Wien ausgesprochenen Belagerungs-Zustande zur Leitung aller für die Stadt und deren Umgebung erforderlichen Maßregeln den Herrn Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Welden mit dem Titel eines Gouverneurs zu bestimmen ... ; Wien am 6. November 1848Welden, Ludwig von [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Gemäß §. 5 der Proclamation vom 23. October d. J. und des §. 6 der Proclamation vom 1. d. M. haben die sich in Wien ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer Wien sogleich zu verlassen ... ; Wien den 7. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Mit Genehmigung der hohen k. k. Militär-Central-Commission hat der Gemeinderath nach Anhörung der hiesigen Fiaker zur Fahrt zu dem Bahnhof in Floridsdorf und zurück, folgende Fahrtaxe festgestellt ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. November 1848]
Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten mit den außer den Linien liegenden Ortschaften zu erleichtern, so wie die freie und ungehinderte Passage von Außen nach Innen und umgekehrt zu befördern, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über meinen Antrag zu genehmigen befunden, daß an den Taborer-, Mariahilfer-, St. Marxer-, Matzleinsdorfer- und Nußdorfer-Linien die freie Passage nach Außen und nach Innen unter der Bedingung gestattet werde, daß an diesen Linien von fünf Uhr Morgens bis acht Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und den Fahrenden in der Art offen bleiben soll, daß Jedermann ... die bezeichneten Linien passiren kann, ohne einen Passirschein zu bedürfen ... ; Wien am 7. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Das Ausrufen und der Verkauf von Zeitungs-Blättern und Flugschriften auf den öffentlichen Straßen und Plätzen wird im Allgemeinen auf das Strengste untersagt. Dagegen Handelnde werden verhaftet, und mit Arrest bestraft werden ... ; Wien am 8. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 9. November 1848]
Der Gemeinderath der Stadt Wien sieht sich veranlaßt, hiemit folgende von dem Herrn Stadt-Commandanten und General-Major Freiherrn von Cordon an ihn gelangte Zuschrift zu veröffentlichen: "Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Nationalgarden und sonstigen bewaffneten Corps sich noch immer als constituirt ansehen, in Uniform herumgehen ... Versammlungen halten, kurz sich Handlungen erlauben, welche der durch die Proclamation Sr. Durchlaucht den Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz, ddo. 1. November 1848, angeordneten Entwaffnung und Auflösung dieser Corps geradezu entgegen sind ... Freiherr von Cordon m. p." , Wien den 9. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung
Als ich im März d. J. durch einen Aufruf an die Mildthätigkeit des Publikums auf die Stiftung eines Invalidenfondes für die aus diesem unseligen Bruderkampfe hervorgegangenen verkrüppelten Krieger hinwies ... [Wien am 24. November 1849.][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849Mitbürger! [Wien, 16. November 1848]
Die Kundmachung des k. k. Herrn General-Majors von Frank, Vorstandes der k. k. Central-Commission der Stadt Commandantur vom 15. d. M., durch welche die letzte Frist zur Ablieferung der sämmtlichen Feuer-, Hieb-, und Stich-Waffen auf heute 10 Uhr Morgens festgesetzt worden ist, spricht sich deutlich dahin aus, daß gegen Jedermann, der bei der nunmehr erfolgenden Haus- und Wohnungsdurchsuchung noch im Besitze von Waffenstücken betreten wird, unnachsichtlich dem standrechtlichen Verfahren unterworfen werden wird ... ; Wien am 16. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848