108 Titel in November 1848
zu den FilteroptionenKundmachung [Wien, 12. November 1848]
Auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn v. Welden, wird von heute an die Passage zwischen der Stadt und den Vorstädten wieder hergestellt ; Wien am 12. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 12. November 1848]
Da man wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohner der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten ... die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen ; Wien am 12. November 1848Cordon, Franz von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 13. November 1848]
Es ist sehr unangenehm wahrgenommen worden, daß die in der Proclamation Seiner Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. November 1848, §. 3, angeordnete allgemeine Entwaffnung nicht mit jenem Eifer und mit jener Bereitwilligkeit durchgeführt werde, welche man zu erwarten berechtiget war... ; Wien am 13. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 16. November 1848]
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte, einen hinreichenden Unterhalt bei Gewerben oder bei öffentlichen Arbeiten zu finden, den mittellosen Bewohnern bis zum 16. November d. J. Unterstützungen durch Geldbeträge zugemittelt, wodurch die Commune eine neuerliche sehr bedeutende Last auf sich genommen hat ... ; Wien den 16. November 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 16. November 1848]
Die bei den öffentlichen Nothstandsbauten beschäftigten Arbeiter haben wiederholt die Anforderung gestellt, daß ihnen der Arbeitslohn auch für jene Zeit ausbezahlt werden möge, während welcher in Folge der eingetretenen politischen Ereignisse die Fortsetzung dieser Arbeiten gänzlich eingestellt war, und sie sind hierin selbst so weit gegangen, auf den Fall, als diesem Ansuchen nicht willfahrt werden sollte, mit Gewaltmaßregeln zu drohen ... zu deren Auszahlung sich der Gemeinderath ... auf keinen Fall herbeilassen wirdWien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 16. November 1848]
Die von dem Gemeinderathe der Stadt Wien aufgestellte Commission zur Uebernahme von milden Beiträgen an Geld, Kleidungsstücken, Wäsche und Viktualien ... übernimmt solche täglich von 9 Uhr Früh bis 5 Uhr Abends im ehemaligen Liguorianerkloster, Stadt, Salvatorgasse[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 16. November 1848]
Zur Folge der allgemein bestehenden Uebung werden die Unschlittkerzen von dem Publikum bei den Seifensiedern und Kerzenverschleißern nach dem Pfunde begehrt und angekauft ...Magistrat der Stadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 17. November 1848]
Es ist in jeder Hinsicht dringend nothwendig, daß in unsere schwer geprüfte Stadt Ruhe, Ordnung und Sicherheit im vollsten Maße zurückkehren, daß der bittern Armuth und Erwerbslosigkeit nach Möglichkeit gesteuert werde, daß Handel und Gewerbe sich wieder beleben, und daß die friedliche Entwicklung der uns durch kaiserliches Wort verbürgten Freiheiten sich neuerdings anbahne ... ; Wien am 17. November 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. November 1848]
Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Antrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden ... für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... Die Dienstverpflichtung erstreckt sich bloß auf die Dauer des Krieges ... ; Wien am 18. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. November 1848]
Ueber die Liquidirung der Kosten für die Fortführung der Gerichtsbarkeit und politischen Amtsverwaltung durch die Communal- und Patrimonial-Behörden bis zur Bestellung landesfürstlicher Behörden ; ... [Von der k. k. Nieder-Oester. Provinzial-Commission für die Liquidirung der Jurisdictions-Kosten. Wien am 18. November 1848][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 19. November 1848]
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in Anbetracht der vielen Mißbräuche, die sich bei der Vertheilung der Brotzetteln eingeschlichen haben, den Beschluß gefaßt, daß die Ausgabe derselben mit Ende November gänzlich eingestellt werde, von welcher Zeit an für die Unterstützung solcher hieher zuständiger Individuen, welche mittellos und arbeitsunfähig sind, in anderer Weise gesorgt werden wird ; Wien am 19. November 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 19. November 1848]
In dem fünften Absatze der Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 1. November 1848 wurde die Affigirung von Placaten ohne hiezu eingeholter Bewilligung der k. k. Militär-Behörde unter sonstiger Stellung des dawider Handelnden vor das Militärgericht verboten, und sollten derlei Placate zum Aufruhr aufreizen, so verfällt der Thäter ... der standrechtlichen Behandlung ... ; Wien am 19. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 19. November 1848]
Mit auffallender Schnelligkeit wird das Gerücht verbreitet, daß binnen sechs Wochen keine Lebensmittel nach Wien geführt werden sollen, weßhalb sich Jedermann für diesen Zeitraum verproviantiren möge. Diesem Gerücht liegt offenbar Böswilligkeit zu Grunde; man sieht sich daher veranlaßt, dasselbe als grundlos und unwahr zu bezeichnen ; Wien am 19. November 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Das Justiz-Ministerium hat in Rücksicht auf die mit dem Belagerungszustande Wiens verbundene Hemmung des Verkehrs zu verfügen befunden, daß die Präsentation zur Acceptation und die Erhebung des Protestes bei Verweigerung derselben in Ansehung derjenigen Wechsel, welche in dem Zeitraume vom 6. October 1848 bis einschließlich 5. November 1848 zur Annahme hätten präsentirt werden sollen ... auch noch am 6. November 1848 mit voller Rechtswirkung vorgenommen werden könne ...Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Es sind in der letzten Zeit verschiedene Militär-Effekten als: Mäntel, Beinkleider, Kotzen, Betten u. s. w. so wie auch werthvolle Trophäen und geschichtliche Armatursstücke theils von dem Nationalgarde-Oberkommando requirirt, theils von dem Proletariate aus den Kasernen und ärarischen Depots genommen und fortgetragen worden. In Folge höhern Auftrages müssen diese Gegenstände und zwar ohne Ausnahme zurückgestellt werden ... ; Von dem Gemeinderathe der Stadt Wien, am 2. November 1848WienGedruckt bei Leop. Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848Kundmachung [Wien, 2. November 1848]
Vom k. k. Militär-Stadtcommando wurde in Folge der Zerstörung des Gasometers und der hiernach eingestellten öffentlichen Beleuchtung der Stadt und Vorstädte angeordnet, daß bis zur Wiederherstellung dieser regelmäßigen Beleuchtung jeder Hauseigenthümer in der Stadt und in den Vorstädten eine helleuchtende Lampe, und zwar in der Art vor seinem Hause aufzustellen habe, daß jedes Haus jeden zweiten Tag mit dieser Beleuchtung abwechsle ... ; Wien am 2. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 20. November 1848]
Durch die gegenwärtige Hemmung des Verkehrs mit Ungarn und die hiedurch für die hiesigen Wechselschuldner herbeigeführte Schwierigkeit, sich ihre in Ungarn anzusprechenden Zahlungsmittel in der gehörigen Zeit zu verschaffen, hat sich das k. k. Ministerium der Justiz über Ansuchen der k. k. privilegirten Großhändler und des bürgerlichen Handels-Gremiums bestimmt gefunden, die durch die Ministerial-Erlässe vom 30. October 1848 und vom 5. November 1848 bewilligten Moratorien in folgender Weise zu erweitern ... ; Wien am 20. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 20. November 1848]
Gemäß standrechtlichen Urtheiles vom 18. d. M. ist Eduard Pallucci, in Wien geboren ... am 30. October d. J. in einer Versammlung von Mitgliedern der akademischen Legion, der Nationalgarde und Proletarier im Heiligenkreuzerhofe hierorts bei der eben statt gefundenen Berathung über die Ablieferung der Waffen und die Capitulation Wiens in einer öffentlichen Rede gegen die Entwaffnung heftig geeifert, und mit dem Vorgeben auf die nahe Hilfe der anrückenden Ungarn ... zum fortgesetzten und äußersten Widerstande aufgefordert zu haben ... zum Tode durch den Strang verurtheilt, - ferner ist Ludwig Brzyiemski, aus Basel ... gebürtig ... am letzten hierortigen Aufruhre ... zur achtjährigen Schanzarbeit in schweren Eisen condamnirt worden ... Im Wege der Gnade ... gemilderten Urteile ... in Vollzug gesetzt worden sind ; Wien am 20. November 1848Pallucci, Eduard [Behandelte Person] ; Brzyiemski, Ludwig [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 21. November 1848]
Johann Ritter von Vogtberg, zu Wien geboren ... ferner Eduard Elgner, aus Ollmütz ... endlich Ferdinand Schmalhofer, zu Sechshaus bei Wien geboren ... sind in der mit ihnen summarisch abgeführten Untersuchung durch ihr mit dem erhobenen Thatbestande übereinstimmendes gerichtliches Geständniß überwiesen, daß sie ... letztere Beide in der Nationalgarde während der October-Ereignisse mit den Waffen in die vorerwähnten Truppenkörper eingereiht, gegen Bezahlung Dienste leisteten, seit dem 23. v. M. an dem Aufruhre und bewaffneten Widerstande gegen die k. k. Truppen Antheil nahmen ... zum Tode durch den Strang condamnirt, diese Strafe ... in jene der vierjährigen Schanzarbeit in leichten Eisen gemildert ... ; Wien am 21. November 1848Österreich ; Vogtberg, Johann von [Behandelte Person] ; Elgner, Eduard [Behandelte Person] ; Schmalhofer, Ferdinand [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 22. November 1848]
Vom 24. des laufenden Monates angefangen wird bei allen Linien die freie Passage von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends von außen nach innen, und umgekehrt den Fußgehern und den Fahrenden ohne Vorweisung eines Passirscheines gestattet ... ; Wien am 22, November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848