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    Erlaß des Finanzministers vom 11. Jänner 1850

    wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, womit die Vollzugs-Vorschrift zu dem allerhöchsten Patente vom 29. October 1849, über die Einführung der Einkommensteuer bekannt gemacht, und vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. 1850]