Erlaß des Finanzministers vom 11. Jänner 1850
wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, womit die Vollzugs-Vorschrift zu dem allerhöchsten Patente vom 29. October 1849, über die Einführung der Einkommensteuer bekannt gemacht, und vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. 1850]