In Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur [...]
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In Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur Protestlevirung bewilligt : Wien am 27. Mai 1848 / Sommaruga, Minister der JustizIn Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur Protestlevirung bewilligt : Wien am 27. Mai 1848 / Sommaruga, Minister der Justiz
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