In Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse hat das Justiz-Ministerium eine Frist von vierzehn Tagen vom heutigen Tage zur Protestlevirung bewilligt : Wien am 27. Mai 1848 / Sommaruga, Minister der Justiz. [Wien] : Aus der k. k. Staats-Druckerei, 1848. Wienbibliothek im Rathaus,
Rb-2064,
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