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Druckschrift 
Provisorische Gemeindeordnung für die Stadt Wien : welche Seine Majestät über einen von dem Minister des Innern mit Zustimmung des Ministerrathes erstatteten allerunterthänigsten Vortrag in Gemäßheit des §. 87 der Reichsverfassung und des §. 6 des provisorischen Gemeindegesetzes mit allerhöchter Entschließung vom 6. März 1850 in nachstehender Weise allergnädigst zu genehmigen geruht haben.
Entstehung
[Wien] [1850]
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