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Die Vorzüge und Gerechtsame des Römischen Kaisers gegen die Behauptungen der Römischen Curialisten aus der Geschichte bewiesen. [...]
Inhalt
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Vorderdeckel
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Titelblatt
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Vorbericht
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5
§. I. Die Päbste waren den Kaisern unterthan und haben ihnen gehuldigt
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16
§. II. Kein Pabst ward ohne Kaiserliche Bestätigung für gültig erkannt; auch haben die Kaiser von Rechtswegen die Aufsicht über den Römischen Stuhl ausgeübt, Kirchengesätze gegeben, und Päbste abgesetzt
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24
§. III. Die Kaiser haben die Hoheit über Rom niemals verschenkt, und besitzen also die Oberherrschaft über diese Stadt und den Kirchenstaat noch bis jetzt unverjährt
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36
§. IV. Die Päbste haben dadurch, daß sie ihre Bullen nach den Jahren der Kaiserlichen Regierung datirten, ihre Unterthänigkeit selbst anerkannt und bewiesen
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40
§. V. Eingriffe der Päbste in die Gerechtsame der Regenten
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57
§. VI. Bereicherungsmittel der Päbste
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Rückdeckel