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Oesterreich über alles, wann es nur will : Das ist: wohlmeinender Fürschlag, wie mittelst einer wolbestellten Landes-Oeconomie, [...]
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Vorderdeckel
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Titelblatt
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Verzeichnus der Abtheilungen
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1
I. Absehen des Autoris, und Rechtfertigung des Tituls
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3
II. Veranlassung zu diesem Werk: Teutschland will in Erhebung inländischer Manufacturen und Commercien einen Vorgänger haben. Daß solches niemand besser als Ihre Kaiserl. Maj. seyn könne
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8
III. Ob unter gegenwärter Kriegs-Unruhe / von der Lands-Oeconomie zu handlen Zeit sey?
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14
IV. Was denen bißherigen Proponenten in Sachen der Lands-Oeconomie, von ihrer eigenen und der Kauffleut Seiten im Weg gestanden
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18
V. Von was für Kauffleuten dieß Orts die Rede sey
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22
VI. Was für Hinternus denen Proponenten von Seiten des Hofs entstanden
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26
VII. Ob denen Nachkomen im Gewerb mehr nicht / als ihren vor-Eltern zuthun obliege
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34
VIII. Was bey Dingen / so unter die Lands-Oeconomie gehörig / insgemein zu bedenken
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43
IX. Neun Lands-Oeconomische Haupt-Reguln
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50
X. Der Kaiserlichen Erbland natürliche Gaben / und zu Behuf Menschlicher Subsistenz auswerffende Güter
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63
XI. Mangel und Abgang an Gütern in den Kayserl. Erblanden
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65
XII. Bilancia der in denen Kayserl. Erblanden fallender und abgehender Güter
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74
XIII. Schluß oder Folgerey / so aus dieser Bilancia zu ziehen
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76
XIV. Falsche Einwendungen / warum denen Erblanden bey ihrem natürlichen Uberfluß / der Mangel an Geld zu gut zu halten sey?
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80
XV. Ob die Teutsche / in Specie die Kayserl. Erbländer zu den Commercien und Manufacturen nicht natürlichen Verstands und Geschichtlichkeit genug besitzen?
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92
XVI. Welcher massen die erste Regul einer richtigen Lands-Oeconomie in den Erblanden beobachtet werde
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108
XVII. Von Observanz der andern dritten Oeconomischen Regul in den Kaiserlichen Erblanden
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114
XVIII. In was Mas die übrige sechs Reguln der Lands-Würthschafft in Obacht kommen
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128
XIX. Ob rathsamlich, daß die Erbländische Oeconomie so nackend für Augen gelegt worden
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134
XX. Von weme die Reformirung unrichtiger Lands-Oeconomie zu erwarten
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140
XXI. Wie die Reformation der Lands-Oeconomie unfürgreiflich anzustellen
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144
XXII. Daß die Praxis der fünften Regul durch das Verbott der vier auswärtigen Haupt-Manufacturen / als Seiden / Wollen / und LEinen / auch französischer Waaren anzufahen
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153
XXIII. Warum nicht andere glimpflichere Mittel / als das gänzliche Verbott auswärtiger Manufacturen / an die Hand zu nehmen?
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164
XXIV. Die Einwürft gegen das Verbott ausländischer Waaren werden abgefärtigt
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212
XXV. Daß die Tuch- und Wüllen-Zeug / auch Seiden-Manufactur in die erbland zu pflanzen / nicht von solcher Schwerigkeit / als man sich fürstellen möchte; und erstlich von Genüge der rohen Materi und der Arbeiter / so dazu gehörig
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222
XXVI. Von förderlicher Genüge der Gespunst und Seiden
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228
XXVII. Wie die Güte inländischer Manufacturen zu erheben / daß sie denen ausländischen nichts nachzugeben habe
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235
XXVIII. Von dem Reglement der Zunften / gutem Tractament frembder in die Erbland kommender Künstler und Verleger / Sicherheit der Capitalien zum Verlag / vermög Gewißheit des Verschleisses / Aufrichtung Verlegers-Compagnien / Verbott auswärtiger häriner Zeug und Bombasin / auch des Hinführens der inländischen rohen Woll und Flachses / Schirmung und Ehrung inländischer Künstler und Verleger / etc.
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250
XXIX. Von förderlicher Einführung der französischen Waaren
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252
XXX. Welcher Orten in den Erblanden jede Manufactur hinzuverlegen
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258
XXXI. Anführung des jenigen / so weiters aus dem Verbott der ausländischen und Erhebung inländischer vier Haupt-Manufacture erfolgen würde / und leichte Berührung der Practic, übriger Land-Oeconomischer Reguln
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282
XXXII. Aufrichtung der Kayserlichen Commercien-Stellen
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286
XXXIII. Die Kayserliche Erbländer übertreffen in der Mas ihrer Independenz wann sie wollen alle andere Staat von Europa. Beschluß
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