Euer Wohlgeboren! : Die Wahl der Abgeordneten zur constituirenden Reichsversammlung für diese Residenz, zu welcher Sie als Wahlmann gewählt worden sind, wird zu der, in der anliegenden Kundmachung ./. festgesetzten Zeit und an dem, für die sämmtlichen Wahlmänner eines jeden Wahlbezirkes bestimmten Orts vorgenommen werden ... / Vom Magistrate und Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien am 21. Juni 1848. Bergmüller, Vice-Bürgermeister