Antrag des Abgeordneten Anton Weigl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Schließe ich mich dem Antrage [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelAntrag des Abgeordneten Anton Weigl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Schließe ich mich dem Antrage des Cajetan Nagele an, alle wie immer Namen gehabten Geld-, Natural- und Rustical-Leistungen, Jagdbarkeiten auf Bauern- oder Gemeindegründen haben alsogleich aufzuhören, ohne alle Entschädigung ...
- Unterzeichner*in
- Mitwirkende*r
- Erschienen[S.l.], [s.a. ca. 1848]
- Umfang[2] Bl. Satzspiegel: 33,7 x 18,8 cm
- AnmerkungAmtsdruckschrift: ca. 1848KopftitelVerbesserungs-Antrag des Abgeordneten Blonski zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich : Die hohe Reichs-Versammlung wolle beschließen: Zweitens. Daß auch die in Galizien übliche Podhassen-Abgabe und Mühlenzins aufzuhören habenVerbesserungs-Antrag des Abgeordneten Placek zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich wegen Aufhebung des Unterthans-Verhältnisses : In Anerkennung, daß die bisher bestehende Unterordnung von Staatsbürgern unter die Gerichtsbarkeit von gewissen Grundbesitzern mit der Gleichheit aller Staatsbürger unvereinbar ist ... beschließt der Reichstag ...Vom Abgeordneten Streit beantragter Beisatz du dem Amendement des Abgeodenten Ullepitsch : Dasselbe soll insbesondere und im Allgemeinen auch bezüglich derjenigen Rechte gelten, welche den Unterthanen bezüglich der Waldungen der Gutsherrschaften zustehenVerbesserungs-Antrag der Abgeordneten Löhner, Vaccano, Hein, Umlauft, Kudlich etc. : Der Reichstag erklärt: Erstens. Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt ...
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- QuellenangabeAntrag des Abgeordneten Anton Weigl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Schließe ich mich dem Antrage des Cajetan Nagele an, alle wie immer Namen gehabten Geld-, Natural- [...]. [S.l.], [s.a. ca. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-110172 / Public Domain Mark 1.0