Feuilleton mit dem Bemerken geschickt, dass er auch dem
Herrn Grafen Viktor ein Exemplar gesandt habe. Auf meine
Anfrage, ob er vor der Publikation die Zustimmung des
Herrn Grafen eingeholt habe, mußte er eingestehen, dass
er dies aus Versehen unterlassen habe. Er sei aber bereit
nachträglich um die Zustimmung zu bitten. Ich weiß nicht,
ob Sie, verehrte Frau Gräfin, jenes Feuilleton gelesen ha=
ben. Jedenfalls hätte eine Stelle, die für die noch lebende Frau
Lewinsky nicht schmeichelhaft ist, nicht veröffentlicht werden
sollen, durch die fährlässige Publikation haben sich der
Autor und der verantwortliche Redakteur einer straf=
baren Handlung schuldig gemacht und sie müßten schul=
dig erkannt werden, wenn der Herr Graf die Klage
erhebt. Dies müßte er binnen 6 Wochen von dem Tage
an tun, an dem er von dem Vorfall Kenntnis bekam.
Ich würde vorschlagen, von Herrn Deutsch zu verlangen,
dass er in jener Zeitung eine Notiz des Inhaltes ver=
öffentliche, dass die Publikation versehentlich vor Ein=
holung der Zustimmung des Erben erfolgt sei, und
ihn in diesem Falle laufen zu lassen. Sollte das
Feuilleton nicht eingelangt sein, so stelle ich Ihnen mein
Exemplar gerne zur Verfügung.
Mit Handkuß und vielen Grüßen von uns beiden
in alter Ergebenheit Ihr
Dr Ehrenreich
Herrn Grafen Viktor ein Exemplar gesandt habe. Auf meine
Anfrage, ob er vor der Publikation die Zustimmung des
Herrn Grafen eingeholt habe, mußte er eingestehen, dass
er dies aus Versehen unterlassen habe. Er sei aber bereit
nachträglich um die Zustimmung zu bitten. Ich weiß nicht,
ob Sie, verehrte Frau Gräfin, jenes Feuilleton gelesen ha=
ben. Jedenfalls hätte eine Stelle, die für die noch lebende Frau
Lewinsky nicht schmeichelhaft ist, nicht veröffentlicht werden
sollen, durch die fährlässige Publikation haben sich der
Autor und der verantwortliche Redakteur einer straf=
baren Handlung schuldig gemacht und sie müßten schul=
dig erkannt werden, wenn der Herr Graf die Klage
erhebt. Dies müßte er binnen 6 Wochen von dem Tage
an tun, an dem er von dem Vorfall Kenntnis bekam.
Ich würde vorschlagen, von Herrn Deutsch zu verlangen,
dass er in jener Zeitung eine Notiz des Inhaltes ver=
öffentliche, dass die Publikation versehentlich vor Ein=
holung der Zustimmung des Erben erfolgt sei, und
ihn in diesem Falle laufen zu lassen. Sollte das
Feuilleton nicht eingelangt sein, so stelle ich Ihnen mein
Exemplar gerne zur Verfügung.
Mit Handkuß und vielen Grüßen von uns beiden
in alter Ergebenheit Ihr
Dr Ehrenreich