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In keinem Falle, nochmals, sind mir, von jenem Telegramm=
wechsel irgend welche „Wünsche” oder gar „Bedingungen” des Avalun=
Verlags bekannt gegeben worden, in welcher Form ich diese Neuheraus=
gabe zu bewirken hätte, und infolgedessen durfte ich auf meinem
Verlangen, diese Neuherausgabe ohne einen erläuternden Hinweis
auf jene vorausgegangene Publikation nicht in die Öffentlichkeit
gelangen zu lassen, bestehn, nachdem ich mich an der Hand der mir
zugegangenen Correkturen überzeugt hatte, daß meine erst nach
der bedingungslos erfolgten Annahme frei aus mir selbst auf=
getauchte Idee, die als solche für mich nach keiner Richtung ver=
pflichtend oder gar bindend war, diese Publikation ganz ohne ei=
nen solchen Hinweis zu lassen, eine literarisch irrige gewesen
war.
Diese Rechtsdeduktion ist so klar, daß sie, meine ich, jedes
kleine Kind begreifen muß!"
Unter ihrem erdrückenden Gewicht, dessen „schlagender” Beweiskraft
Herr Arthur Arthur Rößler sich nicht entziehen konnte, änderte er voll=
kommen seinen Ton und schrieb mir damals:
„Nicht zu ‚stark’, sondern durchaus persönlich berechtigt ist Ihre scharfe
Abwehr der ‚Insinuation’ des Herr J. B., respektive seiner Entglei=
sung, seiner mißratenen Wendung von der ‚Hineinlockung’. Er
bedauerte es auch schon längst, sich so unbeherrscht, unbedacht geäu=
ßert zu haben. Herr J. B. ist ein schwer nervöser Mensch, dem manch=
mal, wirklich nicht oft, die Zügel entgleiten. In Ihrem Falle
folgte der ‚Untat’ die Beschämung auf dem Fuße, und die ‚tätige
Reue’ machte den Mißgriff wieder gut.”
Ich finde zu meinem Bedauern durchaus, daß Herr Arthur
In keinem Falle, nochmals, sind mir, von jenem Telegramm=
wechsel irgend welche „Wünsche” oder gar „Bedingungen” des Avalun=
Verlags bekannt gegeben worden, in welcher Form ich diese Neuheraus=
gabe zu bewirken hätte, und infolgedessen durfte ich auf meinem
Verlangen, diese Neuherausgabe ohne einen erläuternden Hinweis
auf jene vorausgegangene Publikation nicht in die Öffentlichkeit
gelangen zu lassen, bestehn, nachdem ich mich an der Hand der mir
zugegangenen Correkturen überzeugt hatte, daß meine erst nach
der bedingungslos erfolgten Annahme frei aus mir selbst auf=
getauchte Idee, die als solche für mich nach keiner Richtung ver=
pflichtend oder gar bindend war, diese Publikation ganz ohne ei=
nen solchen Hinweis zu lassen, eine literarisch irrige gewesen
war.
Diese Rechtsdeduktion ist so klar, daß sie, meine ich, jedes
kleine Kind begreifen muß!"
Unter ihrem erdrückenden Gewicht, dessen „schlagender” Beweiskraft
Herr Arthur Arthur Rößler sich nicht entziehen konnte, änderte er voll=
kommen seinen Ton und schrieb mir damals:
„Nicht zu ‚stark’, sondern durchaus persönlich berechtigt ist Ihre scharfe
Abwehr der ‚Insinuation’ des Herr J. B., respektive seiner Entglei=
sung, seiner mißratenen Wendung von der ‚Hineinlockung’. Er
bedauerte es auch schon längst, sich so unbeherrscht, unbedacht geäu=
ßert zu haben. Herr J. B. ist ein schwer nervöser Mensch, dem manch=
mal, wirklich nicht oft, die Zügel entgleiten. In Ihrem Falle
folgte der ‚Untat’ die Beschämung auf dem Fuße, und die ‚tätige
Reue’ machte den Mißgriff wieder gut.”
Ich finde zu meinem Bedauern durchaus, daß Herr Arthur