sachkundiges Urteil abzugeben - und nicht für befugt,dies im Namen meines Bruders
zu tun.
Dagegen ist allerdings richtig,dass bei meinen mündlichen Verhandlungen so-
wohl mit der Firma Hirschfeld als mit Ihnen,sehr geehrte Herren,stets davon die
Rede war,den Direktionen der Kinos nahezulegen,dass sie die Evangelimann-Musik
von den Kino-Orchestern benutzen lassen. Ich erinnere mich,dass Sie mir sagten ,
es würde beim Verleih des Films eine genauere Angabe der aus der Evangelimann-
Partitur zu benutzenden Stücke mitherausgegeben werden.
Die Benutzung seiner Musik,nämlich der für Orchester oder einzelne Instru -
mente schon eingerichteten Stücke,hielt mein Bruder,hielt ich und hielt(bei mei-
nen Verhandlungen mit Kommerzienrat Bock,betreffend die Urheberrechte) auch der
Verleger für selbstverständlich. Ja,obwohl bei meinem Bruder,wie bei dem Verleger
fiel die Erwägung,dass hiernach der Film bei seiner vielfachen Vorführung eine
lebhafte Bewegung im Notenverkauf hervorrufen werde,sehr wesentlich ins Gewicht ,
als Sie mir ihre Zustimmung zur Verfilmung der Oper gaben, Herr Kommerzienrat
[...]r mir gegenüber auf jeden etwaigen Anspruch des Verlags auf di-
rekte Einnahmen aus dem Film verzichtete,ausdrücklich darauf,dass der Umschlag
der Partitur mit dem Namen des Verlegers im Film gezeigt werde; und auch das im
Interesse des Musikalienhandels. (Die Erfüllung dieser Bedingung wurde kontrakt-
lich gesichert.)
Wenn Herr Kommerzienrat Bock nunmehr,wie in Ihrem Brief an meinen Bruder ge-
sagt wird,die „Benutzung” der Musik Ihnen bewilligt haben soll,so ist dies wahr-
scheinlich auf der oben erwähnten,von ihm ins Auge gefassten geschäftlichen Grund-
lage geschehen. Dann würde die an den Wiener Verband gerichtete Beschwerde mei-
nes Bruders unschwer auf eine irrtümliche Annahme meines Bruders zurückzuführen
sein,was ich im Interesse aller Teile hoffe. Ich hatte keinerlei Möglichkeit ,
meinem Bruder eine Information zu geben,die von jener Grundlage abgewichen wäre.
Mit vorzüglicher Hochachtung
H. K.
Servus! Hermann
zu tun.
Dagegen ist allerdings richtig,dass bei meinen mündlichen Verhandlungen so-
wohl mit der Firma Hirschfeld als mit Ihnen,sehr geehrte Herren,stets davon die
Rede war,den Direktionen der Kinos nahezulegen,dass sie die Evangelimann-Musik
von den Kino-Orchestern benutzen lassen. Ich erinnere mich,dass Sie mir sagten ,
es würde beim Verleih des Films eine genauere Angabe der aus der Evangelimann-
Partitur zu benutzenden Stücke mitherausgegeben werden.
Die Benutzung seiner Musik,nämlich der für Orchester oder einzelne Instru -
mente schon eingerichteten Stücke,hielt mein Bruder,hielt ich und hielt(bei mei-
nen Verhandlungen mit Kommerzienrat Bock,betreffend die Urheberrechte) auch der
Verleger für selbstverständlich. Ja,obwohl bei meinem Bruder,wie bei dem Verleger
fiel die Erwägung,dass hiernach der Film bei seiner vielfachen Vorführung eine
lebhafte Bewegung im Notenverkauf hervorrufen werde,sehr wesentlich ins Gewicht ,
als Sie mir ihre Zustimmung zur Verfilmung der Oper gaben, Herr Kommerzienrat
[...]r mir gegenüber auf jeden etwaigen Anspruch des Verlags auf di-
rekte Einnahmen aus dem Film verzichtete,ausdrücklich darauf,dass der Umschlag
der Partitur mit dem Namen des Verlegers im Film gezeigt werde; und auch das im
Interesse des Musikalienhandels. (Die Erfüllung dieser Bedingung wurde kontrakt-
lich gesichert.)
Wenn Herr Kommerzienrat Bock nunmehr,wie in Ihrem Brief an meinen Bruder ge-
sagt wird,die „Benutzung” der Musik Ihnen bewilligt haben soll,so ist dies wahr-
scheinlich auf der oben erwähnten,von ihm ins Auge gefassten geschäftlichen Grund-
lage geschehen. Dann würde die an den Wiener Verband gerichtete Beschwerde mei-
nes Bruders unschwer auf eine irrtümliche Annahme meines Bruders zurückzuführen
sein,was ich im Interesse aller Teile hoffe. Ich hatte keinerlei Möglichkeit ,
meinem Bruder eine Information zu geben,die von jener Grundlage abgewichen wäre.
Mit vorzüglicher Hochachtung
H. K.
Servus! Hermann