gleichen Bedingungen bewahren und einstellen,
wie es alle im Museum ausgestellten Bilder und
Kunstwerke versichert, gegen Feuer.
Sie kennen, soviel ich weiß das Museum, und da
es sehr werthvolle Sachen von allen möglichen Schulen,
alten und neuen enthält, die Beaufsichtigung eine
genaue ist, scheint mir dieser Standpunkt durchaus
richtig. Zu Versicherung "gegen Beschädigung" dürfte sich
kaum eine Versicherung hergeben, nicht weil die Be=
schädigung zu fürchten wäre, sondern weil diese Versicherung
fast immer zu grossen Prozessen führt. Denn was
ist Beschädigung? Es wird etwas von einer Seite be-
hauptet, und dann ist der Prozess da.
Wie ich Ihnen aber versichern kann, ist das Bild
völlig intakt, wie es in Triest war hier angekommen
und aufgestellt worden.
Meine Bitte geht nun dahin.
Das Bild befindet sich seit 6 Wochen im Museum.
Ausser dem Schreiben des Notars Schellander, der mit
diesen Bedingungen nur die Interessen des Herrn
E. Oblasser im weitesten Sinne wahren wollte, ist
uns nichts zugekommen, als ein Brief des Vaters
des Herren Schellander, der gleichfalls Rechtsanwalt zu
sein scheint, der aber nur mittheilt daß die Herren
Oblasser u. Schellander (Sohn) nicht in Triest wären.
wie es alle im Museum ausgestellten Bilder und
Kunstwerke versichert, gegen Feuer.
Sie kennen, soviel ich weiß das Museum, und da
es sehr werthvolle Sachen von allen möglichen Schulen,
alten und neuen enthält, die Beaufsichtigung eine
genaue ist, scheint mir dieser Standpunkt durchaus
richtig. Zu Versicherung "gegen Beschädigung" dürfte sich
kaum eine Versicherung hergeben, nicht weil die Be=
schädigung zu fürchten wäre, sondern weil diese Versicherung
fast immer zu grossen Prozessen führt. Denn was
ist Beschädigung? Es wird etwas von einer Seite be-
hauptet, und dann ist der Prozess da.
Wie ich Ihnen aber versichern kann, ist das Bild
völlig intakt, wie es in Triest war hier angekommen
und aufgestellt worden.
Meine Bitte geht nun dahin.
Das Bild befindet sich seit 6 Wochen im Museum.
Ausser dem Schreiben des Notars Schellander, der mit
diesen Bedingungen nur die Interessen des Herrn
E. Oblasser im weitesten Sinne wahren wollte, ist
uns nichts zugekommen, als ein Brief des Vaters
des Herren Schellander, der gleichfalls Rechtsanwalt zu
sein scheint, der aber nur mittheilt daß die Herren
Oblasser u. Schellander (Sohn) nicht in Triest wären.