2.
M.K.
Daß er aber überzeugt sei, daß Herr Oblasser
und Erben, sich sicher mit den Vorschlägen des Ober-
burgermeisters Dr. Dittrich einverstanden erklärten.
Dieser aber erklärt, daß er im Namen der Stadt
ohne rechts=verbindliches Schriftstück keine Verant-
wortung übernehmen könne.
Die ist die Sachlage. Das Bild pendelt hier
trotz unseres besten Willens in einer verzwickten
Lage.
Sowohl Museumsdirektor Dr. J. Vogel, wie ich
haben an Herrn Oblasser telegraphisch um Bescheid
gebeten, doch war zu dieser Zeit der private Verkehr
per Telegramm schon aufgehoben. Unsere Telegramme
wurden uns von Wien aus als unbestellbar am gleichen
Tage telegraphisch bezeichnet.
Meine Frage geht nun dahin:
Ist Ihnen Herr Emil Oblasser, Triest, bekanntes
Handelshaus, oder dessen derzeitiger Aufenthalt,
ist Ihnen Notar u. Rechtsanwalt Schellander
Triest bekannt und der Aufenthaltsort zu
eruiren?
Auf welche Weise könnte man deren Auf-
enthalt dort erfahren?
Ich wende mich an Sie, weil mir bekannt
M.K.
Daß er aber überzeugt sei, daß Herr Oblasser
und Erben, sich sicher mit den Vorschlägen des Ober-
burgermeisters Dr. Dittrich einverstanden erklärten.
Dieser aber erklärt, daß er im Namen der Stadt
ohne rechts=verbindliches Schriftstück keine Verant-
wortung übernehmen könne.
Die ist die Sachlage. Das Bild pendelt hier
trotz unseres besten Willens in einer verzwickten
Lage.
Sowohl Museumsdirektor Dr. J. Vogel, wie ich
haben an Herrn Oblasser telegraphisch um Bescheid
gebeten, doch war zu dieser Zeit der private Verkehr
per Telegramm schon aufgehoben. Unsere Telegramme
wurden uns von Wien aus als unbestellbar am gleichen
Tage telegraphisch bezeichnet.
Meine Frage geht nun dahin:
Ist Ihnen Herr Emil Oblasser, Triest, bekanntes
Handelshaus, oder dessen derzeitiger Aufenthalt,
ist Ihnen Notar u. Rechtsanwalt Schellander
Triest bekannt und der Aufenthaltsort zu
eruiren?
Auf welche Weise könnte man deren Auf-
enthalt dort erfahren?
Ich wende mich an Sie, weil mir bekannt