Kulka, Georg: Brief an Andreas Thom. o.O., 3.8.1920
nicht nur, weil sie ungerecht sind und
ich den Verfasser dafür privat und öffent-
lich zur Verantwortung ziehen würde,
sondern auch, weil nach jenem Heft
keines mehr erscheinen dürfte und ich
deshalb zu einer Berichtigung auf Grund
des § 19 des Preßgesetzes (eine Tageszeitung,
die den Fall nacherzählte, müßte bereits eine
solche abdrucken) keine Gelegenheit mehr
hätte. Die „mir überlassene notwendige
Reinigung“ sollte daher ebenfalls im
Heft 11/12 stattfinden; meine Darstellung
beschönigt nichts und ist, wie ich glaube,
so, daß auch der Böswillige ihre Wahr-
haftigkeit wird einsehen müssen. ⁺ Aber
Karl Kraus hat ja die Deutschen das
Volk der „Richter und Henker“ genannt!
Ich bin, in unwandelbarer Verehrung,
Ihnen ergeben
Georg Kulka
3/VIII/20
⁺ Würden
Sie sich erinnern wollen, daß ich seinerzeit,
auf Ihre Bemerkung über den „Gott des
Lachens“, den Aufsatz Ihnen als „fleißige
Schreibarbeit“ bezeichnet habe, so wäre
es zu spät.