Als ich im Auftrage der Direktion des Hof=
burgtheaters die Musik zum Bauer schrieb
(Dezember 1917) war ich noch nicht Kapellmeister
des Burgtheaters, da es ja der General In=
tendanz beliebte, durch Ausfertigung mei=
nes Anstellungsdekretes ab 1. Febr. 1918
an mir zwei Monate Gehalt zu sparen.
Nach dem mit mir geschlossenen Vertrage bin ich
auch in keiner Weise verpflichtet Kompo=
sitionen zu liefern auch nicht zu „erheblich
billigerem Preise” und auf „Bestellung”;
ich bin nur als Kapellmeister angestellt. Die
„Grundsätze” der Generalintendanz können
also in meinem Falle in keiner Weise an=
gewendet werden. Der rechtlich und ge=
schäftlich richtige Vorgang war also nur
der, daß ich vor Übernahme der Arbeit
burgtheaters die Musik zum Bauer schrieb
(Dezember 1917) war ich noch nicht Kapellmeister
des Burgtheaters, da es ja der General In=
tendanz beliebte, durch Ausfertigung mei=
nes Anstellungsdekretes ab 1. Febr. 1918
an mir zwei Monate Gehalt zu sparen.
Nach dem mit mir geschlossenen Vertrage bin ich
auch in keiner Weise verpflichtet Kompo=
sitionen zu liefern auch nicht zu „erheblich
billigerem Preise” und auf „Bestellung”;
ich bin nur als Kapellmeister angestellt. Die
„Grundsätze” der Generalintendanz können
also in meinem Falle in keiner Weise an=
gewendet werden. Der rechtlich und ge=
schäftlich richtige Vorgang war also nur
der, daß ich vor Übernahme der Arbeit