meine Bedingungen vorlegte und hievon
deren Ausführung abhängig machte. Dies
ist auch geschehen und es wurden zwischen
mir und der Direktion 2% Tantième
von der Brutto Einnahme vereinbart. Diese
Vereinbarung, deren Richtigkeit ich jederzeit
beschwören kann, ist zwar entgegen aller
bei Theatern üblichen und ordnungsmäßigen
Gepflogenheit nur mündlich gemacht worden;
ist aber doch unter allen Umständen rechtsver=
bindlich. Wenn ich also jetzt die General In=
tendanz daraufhin gerichtlich belangte,
würde sie sachfällig werden. Die Unmög=
lichkeit, dies zu tun, weil Du als mein
Freund dazwischen stehst, zwingt mich eine
annähernde Genugtuung für die mir
zugefügte Ehrenkränkung dadurch zu
deren Ausführung abhängig machte. Dies
ist auch geschehen und es wurden zwischen
mir und der Direktion 2% Tantième
von der Brutto Einnahme vereinbart. Diese
Vereinbarung, deren Richtigkeit ich jederzeit
beschwören kann, ist zwar entgegen aller
bei Theatern üblichen und ordnungsmäßigen
Gepflogenheit nur mündlich gemacht worden;
ist aber doch unter allen Umständen rechtsver=
bindlich. Wenn ich also jetzt die General In=
tendanz daraufhin gerichtlich belangte,
würde sie sachfällig werden. Die Unmög=
lichkeit, dies zu tun, weil Du als mein
Freund dazwischen stehst, zwingt mich eine
annähernde Genugtuung für die mir
zugefügte Ehrenkränkung dadurch zu