Lieber Freund!
Für deine geradezu essentielle Mitteilung in der Aufwertungsangelegen=
heit bin ich Dir sehr, sehr dankbar und verehre die Energie, mit
der Du Dich dieser schließlich doch fremden Sache angenommen hast.
Ich möchte nun tatsächlich bei erster passender Gelegenheit die Sache
angehen. Ich muss dies aber, selbst wenn es mir nicht Bedürfnis
wäre, schon aus taktischen Gründen in der behutsamsten und
loyalsten Weise tun.
So würde ich meinem Verleger schreiben, daß anlässlich der Operation
meiner Frau ich abermals unsere gemeinsamen Angelegenheiten für
den Fall des Ablebens eines von uns beiden geordnet habe und zwar
gemeinsam mit Dir als meinem designierten Testamentsvollstrecker
und praesumptiven Vormund meiner Kinder. Bei dieser Gelegenheit
habest Du mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir nach
Deiner juristischen Ansicht ein Aufwertungsanspruch zustünde, den
Du im Falle meines Ablebens im Interesse meiner Familie
geltend machen würdest, wenn ich dies nicht bei Lebzeiten selber getan
haben würde. Meine Ansicht sei es nun, daß es meinem Verhältnis
zu Staackmann besser entspräche, wenn er und ich darüber
noch persönlich in's Klare kämen und so bäte ich ihn – da
ich dzt. mich wegen meiner Arbeit mit der Sache nicht selbst
beschäftigen könne u. wolle – indessen seinerseits die Frage
zu prüfen resp. von Rechtssachverständiger Seite prüfen zu lassen.
Dies, lieber Freund, halte ich für den einzig gangbaren Weg.
Ich bin überzeugt, daß St. nicht verfehlen würde, die Sache
sofort genau zu prüfen und meinen Anspruch einzubekennen.
Für deine geradezu essentielle Mitteilung in der Aufwertungsangelegen=
heit bin ich Dir sehr, sehr dankbar und verehre die Energie, mit
der Du Dich dieser schließlich doch fremden Sache angenommen hast.
Ich möchte nun tatsächlich bei erster passender Gelegenheit die Sache
angehen. Ich muss dies aber, selbst wenn es mir nicht Bedürfnis
wäre, schon aus taktischen Gründen in der behutsamsten und
loyalsten Weise tun.
So würde ich meinem Verleger schreiben, daß anlässlich der Operation
meiner Frau ich abermals unsere gemeinsamen Angelegenheiten für
den Fall des Ablebens eines von uns beiden geordnet habe und zwar
gemeinsam mit Dir als meinem designierten Testamentsvollstrecker
und praesumptiven Vormund meiner Kinder. Bei dieser Gelegenheit
habest Du mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir nach
Deiner juristischen Ansicht ein Aufwertungsanspruch zustünde, den
Du im Falle meines Ablebens im Interesse meiner Familie
geltend machen würdest, wenn ich dies nicht bei Lebzeiten selber getan
haben würde. Meine Ansicht sei es nun, daß es meinem Verhältnis
zu Staackmann besser entspräche, wenn er und ich darüber
noch persönlich in's Klare kämen und so bäte ich ihn – da
ich dzt. mich wegen meiner Arbeit mit der Sache nicht selbst
beschäftigen könne u. wolle – indessen seinerseits die Frage
zu prüfen resp. von Rechtssachverständiger Seite prüfen zu lassen.
Dies, lieber Freund, halte ich für den einzig gangbaren Weg.
Ich bin überzeugt, daß St. nicht verfehlen würde, die Sache
sofort genau zu prüfen und meinen Anspruch einzubekennen.