198 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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198 Titel
Der Wiener Zimmermann oder practische und allgemein faßliche Unterweisung zur Ausmittelung der Dachlagen, zur Construction der Holzverbände im Allgemeinen [...] /
2 : Der Wiener Zimmermann oder practische und allgemein faßliche Unterweisung zur Ausmittelung der Dachlagen, zur Construction der Holzverbände im Allgemeinen und insbesondere der DachverbindungenGierth, JohannWien : Selbstverl. d. Verf., 1840Wienerisches Mercantil-Schema, oder Verzeichniß aller in Wien befindlichen Niederlags-Verwandten, burgerlichen Handelsleuten, und andern zum Negotio gehörigen Personen
sodann derjenigen Fabricken, Manufakturen, Künstler und Commercial-Professionisten, die zum Theil ohnehin bekannt sind, zum Theil aber ihre Namen und Wohnungen schriftlich eingestellt habenWien : Trattner, 1768Wiennerische Mehl- und Brod-Satzung, So nach der Ni. Oe. gestrichenen Stockerauer Land-Maaß mit Unterscheid deren Körner- und Mehl-Kauffen über Abzug aller Unkosten und Beytrag des Burgerl. zugelassenen Gewinns ausgerechnet, und von einer Hochlöbl. Kays. Königl. Ni. Oest. Repraesentation und Cammer Ratificiret worden ist
Wien : Gedruckt bey Maria Eva Schilgin, 1753Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser; zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; in Germanien, Hispanien, Hungarn, Böheim, [et]c. König ... Entbieten ... allen und jeden Geist- und Weltlichen ... die in Unserem Ertz-Hertzogtum Oesterreich Unter- und Ob- der Enns seß- und wohnhaft seynd, Unsere Kaiserliche und Landes-Fürstl. Gnad ... und geben hiemit Gnädigst zu vernehmen
Nachdeme Wir in dem Heil. Römischen Reich von Unseres als Römischer Kaiser obtragenden Allerhöchsten Amts-wegen, die zu Abstellung deren bey denen Hand-werkern ... eingerissenen Mißbräuchen ... Verordnungen zu erneueren ... für nöhtig erachtet ; [Geben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den neun-zehenden Monats-Tag April, im Siebenzehen-hundert Zwey-und Dreyssigsten ... Jahre]Karl[S.l. Wien?], [1732]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, [etc.] König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich ... Entbieten Unseren nachgesetzen [!] Obrigkeiten, insonderheit aber allen so wol hiernach benannten als auch all-übrigen in diesem Unseren Ertz-Hertzogtum Oesterreich unter- und ob der Ennß befindlichen Urfahr-Inhabern, dann denen darüber zu fahren pflegenden Wirten, Fleischhackern, Vieh-Handlern ... Unsere Gnad, und geben euch hiemit Gnädigst zu vernemmen
es haben die zu Besorgung Unserer Handgräfl. Aufschlags-Gesöllen [!] verordnete Beamte pflicht-schuldigst angezeigt, welcher gestalten nicht nur in diesem, sondern auch in dem Land ob der Ennß, und zwar benanntlichen zu Mauthausen, und Ensdorf, zu Wisen, zu Steyrau, Loyburg in der Au, bey Nider-Walsee, zu Achleuten, zu Hütting gegen Walsee, zu Thurn, das Ardaggerische, in so genannten Sauriessel, zu Grein, in Struem, in Hessgang ... ; Geben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den 19. Augusti im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...Karl[S.l. Wien?], 19.8.1724Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Auf die an Uns gerichtete Bitte des Ausschusses der Bank-Gesellschaft finden Wir Uns mit Rücksicht auf die seit ihrem Bestande gewonnenen Erfahrungen und nach Anhörung der Bank-Direction bestimmt, der Oesterreichischen National-Bank zugleich mit der Erneuerung ihres Privilegiums vom 15. Julius 1817 die nachstehende Statuten zu ertheilen
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am ersten Tage des Monates Julius im Jahre nach Christi Geburt Ein tausend acht Hundert ein und vierzig, Unserer Reiche im siebenten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1.7.1841Wir Maria Theresia ... Als haben Wir gnädigst beschlossen, setzen, ordnen, und befehlen hiermit, daß vom künftigen 1ten Novembris laufenden 1763.ten Jahres anzufangen, die hiernach verzeichnete Gold-Münzen sowohl bey Unseren Landes-Fürstlichen, und übrigen öffentlichen Cassen, als auch in dem täglichen Handel, und Wandel, Wechsel- und anderen Zahlungen, höher nicht, als nach dem beygesetzten Werth angenommen und verausgabet werden sollen
Geben in Unserer Stadt Wienn den 17ten Monats-Tag Augusti im siebenzehenhundert, drey und sechzigsten , Unsrer Reiche im drey und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 17.8.1763Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Roemische Kaiserin ... Entbieten ... allen ... Gnad; und geben denenselben ... zu vernehmen, wasmassen die zahlreiche ... Landsfuersten, um dass Muentz-Weesen in guter Ordnung zu erhalten ... Patenten ... an den Tag legen ...
Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Maji im sibenzehen hundert sechs und viertzigisten, Unserer Reiche im sechsten JahreMaria TheresiaWien : Ghelen, 26.5.1746Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
[Wucherpatent] ; Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Monats-Tag Aprilis im siebenzehenhundert ein- und funfzigsten, Unserer Reiche im eilften JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 26.4.1751WIr Maria Theresia von GOttes Gnaden Römische Kaiserin, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien [et]c. Königin ... Entbieten allen und jeden, denen dieses Unser Patent zu lesen fürkommet, insonderheit aber denen bey alhiesiger Residenz-Stadt Wienn, und in denen Vor-Städten aufgestellten Kirchen-Administratoren, Obrigkeiten, und Gemeinden, Unsere Gnad, und geben euch hiermit gnädigst zu vernehmen: Welchergestalt ... die grosse Ungleichheit beobachtet, so ... bey Abnehmung derer sogenannten Conducts- oder Begräbnuß-Taxen ...
Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wienn den 15. Monats-Tag Februarii im ein tausend sieben hundert und ein und funftzigsten, Unserer Reiche im eilften Jahre ; [Patent über die Begräbnisordnung in Wien]Maria Theresia[S.l. Wien?], 15.2.1751Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ... aus was triftigen Ursachen die vorgedacht damalen glorwürdigst regierende Kaiserl. und Königl. Catholische Majestät zu Errichtung selbst eigener Kaiserl. Königl. und Landesfürstlicher Tabaks-Manufacturen, durch welche allerhand Sorten von Schnupf- und Rauchtaback unter höchsten Nahmen, auch Kaiserl. Königl. Landesfürstlicher Freyheit fabricirt, und verkauft werden sollen, bewogen worden ...
Geben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 25ten Monats-Tag Junii im siebenzehen hundert fünf und sechzigsten, Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 25.6.1765Wir Maximilian der Annder von Gottes Genaden Erwehlter Römischer Khaiser zu allen zeiten, mehrer des Reichs ... Nach dem vns fürkhumbt, das von ainer zeithero die Victualien, in grosse vbertheurung erwachsen, also das alhie an dem Marckt, vmb ain zimbliches, vnnd billiches nichts zubekhumen ...
Geben in vnnser Statt Wienn den Vierdten tag Augustj, Anno [et]c. im Neunvndsechtzigisten ...Maximilian[S.l. Wien], 4.8.1569Wir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- Gericht- vnd Burgfrids-Herrn ... welcher Gestalten Ihro Kaiserl. Majest. [et]c. [et]c. sich allergnädigist entschlossen habe, daß vnder andern auch auff das jenige, was zu Auffnemmung dero Länder vnd Behueff deß Ærarij publici geraichen mag, wie ingleichen auch daß auff die mehrere Einfuhr, vnd Cultivirung deß Commercij vnd der Handlschafft ...
Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698Palm, Johann David von[S.l. Klagenfurt?], 14.11.1698Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740Zoll-Tariff für die Ein- und Ausfuhr der Waaren in dem österreichischen Kaiserstaate
Wien : Kaiserl. königl. Hof- und Staats-Aerarial-Dr., 1838