Datenquelle: GND
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Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Röm. Kaiserin ... Es habe die mehrfältige Erfahrenheit zu erkennen gegeben, daß bey denen gerichtlich-vornehmenden Abschätzungen deren in die Cridam verfallenen Gütern sich öfters ein- und andere Anstände blos von darumen geäußeret haben, weilen bey denen dießfällig vorgenommenen Abschätzungen keine sichere Norma beobachtet worden ...
Gegeben in Unsrer Residenz-Stadt Wien den neun und zwanzigsten Tag des Monats Junii im siebenzehenhundert fünf und sechzigsten- Unsrer Reiche im fünf und zwanzigsten Jahre[S.l. Wien], 29.6.1765Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
Gegeben in Unserer Kayserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 1ten Monats-Tag Septembris im 1765ten Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten Jahre[S.l. Wien], 1.9.1765Avertissement. Es haben Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allermildest, und allergerechtest zu verordnen geruhet, daß zwar der sogenannte Brater, und das Stadtgut zur Ergötzlichkeit des allhiesigen allgemeinen Wesens, so wie vorhin vor jedermänniglich, wer der immer seyn möge, offen verbleiben ....
Wien den 7ten Junii 1766[S.l. Wien], 7.6.1766Avertissement. Es gebe mehrmalen die Erfahrenheit, daß ungehindert derer wiederholt-ergangenen landesfürstlichen Verordnungen die Hausmeisters, und Dienstleute, auch verschiedene andere Personen den Kehrmist, unflätiges Wasser, und verschiedene andere Unsauberkeiten in der Stadt auf offenen Gässen, und Plätzen ausleeren, und dahin schütten ...
Wornach sich ein jeder vor Schaden zu hüten wissen wird. Actum Wien den 12 October 1770[Wien], 12.10.1770Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserinn, Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim ... und geben euch hiemit gnädigst zu vernehmen, wasgestalten Wir zwar erst unterm 6ten Juny des abgewichenen Jahrs Unsre ziel- und maßgebende allerhöchste Willensmeynung, wie sowohl die zu den Landgütern gehörige Unterthanen in den zu leisten habenden Robathen über die wahre Schuldigkeit ...
Gegeben in Unsrer Haupt- und Residenzstadt Wien den 12ten Monatstag Junii im siebenzehenhundert drey und siebenzigsten Unsrer Reiche im drey und dreyßigsten Jahre[S.l. Wien], 12.6.1773Nachricht
Eine dem Beweis in sich selbst führende Wahrheit ist, daß eine jährliche Verwesung von mehr dann 10,000, durch den Tod alle Jahr dahin gerafter Menschen, auf den Gesundheitsstand einen schädlichen Einfluß haben müsse ... ; Wien den 31. Dezember 1783[S.l. Wien?], [1783]My Jozef druhý z Božj Milosti wywolený Ržjmský Cýsař, po wssecky Cžasy Rozmnožitel Ržjsse, w Germanýi, Vherský, a Cžeský Král [et]c. Arcy-Knjže Rakauské ...
Přitom gjm také neymilostiwěgi wěděti dáwati ráčjme: kterak My z důležitých, wsseobecného Dobrého se tegkagjcých Přjčin nowý Sněm obecný w málo weyss praweném Markhrabstwj Nassém dědičném Morawském rozepsati dáti, a týž na dwacátý ssestý Den Měsýce Ržjgna ... ; Dán w Městě Nassém Wjdnj Třidcátého Dne Měsýce Zařj, Léta Paně Sedumnáctistého Osumdesatého dewatého ...[S.l.], 30.9.1789Polizey der Stadt Wien und ihrer Vorstädte
auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Divisions-Generals, Reichsgrafen Andreossy, und General-Gouverneur von Wien und Oesterreich, werden folgende Verfügungen in Vollzug gebracht werden... = Police de Vienne et ses fauxbourgsWien : [o.V.], 1809Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Von dem Wunsche geleitet, Unseren getreuen Unterthanen in den militärisch-conscribirten Provinzen die Pflicht der Dienstleistung in Unserer Armee zu erleichtern, finden Wir anzuordnen: ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 14. Februar, nach Christi Geburt im Ein Tausend Acht Hundert fünf und vierzigsten, Unserer Reiche im zehnten Jahre[S.l. Wien], 14.2.1845An die Arbeiter! [Wien, 16. Juni 1848]
Ihr habt Arbeit verlangt, wir haben alle unsere Kräfte aufgeboten, Euch dieselbe zu verschaffen ... daß Ihr nur für die Arbeitstage bezahlt werden, und nicht, ohne zu arbeiten, Allmosen erhalten wollet ... ; Auf Arbeiter-Kinder, welche noch nicht zu arbeiten im Stande sind, wird besondere Rücksicht von Seite der Armenpflege genommen werden ... ; Wien, am 16. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Erklärung [Wien, 2. und 3. April 1848]
Die bei dem Josefi-Quartale des Jahres 1848 versammelten Ober-Vorsteher und Meister der bgl. Baumeister-Innung haben ... beschlossen, den Taglohn eines Maurergesellen im langen Arbeitstage d. i. von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, auf fünfzig bis sechzig Kreuzer C. M. festzusetzen ... Uralte Haupthütte bei St. Stefan. Wien am 2. April 1848[Wien] : Druck von U. Klopf sen. und A. Eurich, Wollzeile 782, 1848Kundmachung [Wien, 15. Juni 1848]
Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde beschlossen, den Arbeitern auf öffentlichen Bauplätzen für diesen Regentag einen halben Taglohn ausbezahlen zu lassen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung stattfinden ; Wien am 15. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. April 1848]
G.Z. 18665. Von dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt wird zur Hintanhaltung der bei dem Milchhandel theils durch den unversteuerten Betrieb desselben, theils durch das ... Hausieren der Milchhändler ... eingerissenen Unordnungen hiermit verordnet ... ; Wien, am 18. April 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 29. Dezember 1848]
In Folge Auftrages der k. k. Militär-Stadt-Commandantur vom 24. d. M. werden alle Besucher von Gast- und Kaffehhäusern allen Ernstes erinnert, sich längstens um 11 Uhr Nachts aus den gedachten öffentlichen Orten zu entfernen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, welchen sie sich unfehlbar aussetzen würden, falls sie von der Patrouille nach Ablauf der vorgeschriebenen Stunde daselbst getroffen würden ; Wien am 29. December 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung rücksichtlich der aus dem k.k. Versatzamte unentgeltlich zu erfolgenden Pfänder
Die in Betreff der unentgeltlichen Auslösung der im k. k. Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder im Sinne der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung eingeleitete commissionelle Verhandlung hat herausgestellt, daß die Darlehen von Einem Gulden die Allergnädigst angewiesene Summe von Einhundert tausend Gulden erfordern ... ; Wien am 28. April 1848[S.l.], 1848