Nichtsdestoweniger ist es mir
unfaßlich, daß Einer eine ge=
liebte Person der Besudelung
zu überlassen im Stande ist, Einer,
der ohne weiteres die Sachlage
befreiend zu ändern in der
Lage wäre. Wenn ich Dir
das sage, so weiß ich, daß
Deine Gesinnung zu unwandel=
bar fest ist, als daß aus
meinen Worten innere Ver=
wirrungen entstehen könnten.
Ich füge auch gleich, vollkommen
aufrichtig, hinzu: so wenig
ich G's Verhalten zu be=
greifen vermag, - so sehr
es meinen Vorstellungen von
Herzensrecht und =pflicht
entgegen ist: wer ihn lieb
hat, muß ihn nehmen, wie
unfaßlich, daß Einer eine ge=
liebte Person der Besudelung
zu überlassen im Stande ist, Einer,
der ohne weiteres die Sachlage
befreiend zu ändern in der
Lage wäre. Wenn ich Dir
das sage, so weiß ich, daß
Deine Gesinnung zu unwandel=
bar fest ist, als daß aus
meinen Worten innere Ver=
wirrungen entstehen könnten.
Ich füge auch gleich, vollkommen
aufrichtig, hinzu: so wenig
ich G's Verhalten zu be=
greifen vermag, - so sehr
es meinen Vorstellungen von
Herzensrecht und =pflicht
entgegen ist: wer ihn lieb
hat, muß ihn nehmen, wie