Menzel, Adolf: Brief an Heinrich Friedjung. Wien, 30.11.1915
frage trotz ihrer evidenten Dringlichkeit
bis zum Zusammentritt des Parlamentes
verschoben würde. Das scheint mir sehr bedenk=
lich; mindestens müßte das Geltungsgebiet
der deutschen Vermittlungssprache vorher mit
kaiserlicher Verordnung normiert werden,
wie ich dies auch in meiner Rektoratsrede
bereits angedeutet habe.
Die Vorlage der Sprachenentwürfe
an die Vertretungskörper könnte aber auch,
abgesehen von uferlosen Diskussionen, die
Wirkung haben, daß sie ganz oder teilweise
abgelehnt werden. Was dann? Der Weg der
kaiserlichen Verordnung wäre dann nicht mehr
gangbar, denn dieser setzt voraus, daß das Par=
lament keinen entgegengesetzten Beschluß be=
reits gefaßt hat.
Wenn es daher in der „Denkschrift“ heißt,
„Erlangen die Entwürfe nicht innerhalb einer