Menzel, Adolf: Brief an Heinrich Friedjung. Wien, 30.11.1915
bestimmten Frist die Zustimmung der ge=
setzgebenden Körperschaften, so werden
die notwendigen Verfügungen von der
kaiserlichen Regierung aus eigener Macht=
vollkommenheit erlassen,“ so fehlt für die=
sen Modus die staatsrechtliche Grundlage
in unserer Verfassung. Diese enthält nir=
gends einen Hinweis auf bestimmte Fristen
in der Beratung von Regierungsvorlagen.
Es müßte also vorher das Gesetz über
die Geschäftsordnung entsprechend geän=
dert werden.
Gegenüber diesem komplizierten Ver=
fahren, dessen Erfolg zweifelhaft ist, erscheint
es viel einfacher von vornherein den Weg
der kaiserlichen Verordnung vor Zusammen=
tritt des Parlamentes einzuschlagen.
In vollster Ergebenheit
AdMenzel